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Auszug aus der Vereinssatzung

§2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist es, Gelder aus den Mitgliedsbeiträgen und Spenden gem. §9 der Satzung zur ideellen und materiellen Förderung der Schulangelegenheiten zu verwenden.


§6 Beiträge
Die Beiträge werden als Jahresbeitrag eingezogen. Zusätzliche Spenden sind erwünscht. Mitgliedschaften ohne finanzielle Beiträge sind möglich.


§8 Mitgliederversammlung
Die Mitglieder werden zur Jahresmitgliederversammlung rechtzeitig (acht Tage vorher) schriftlich eingeladen.


§9 Verwendung des Vereinsvermögens
Die Gelder des Vereins werden verwendet für die Anschaffung von Arbeits- und Spielmaterialien, von Unterrichtsmitteln und Geräten sowie zur Durchführung und Ausgestaltung von Schulveranstaltungen.