Aufnahme in die Astrid-Lindgren-Schule
Die Aufnahme in die Astrid-Lindgren-Schule kann zu Beginn der Schulpflicht, während der Grundschulzeit und für den Förderschwerpunkt Lernen während der Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6) von den Eltern beantragt werden.
Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache oder Lernen wird durch ein besonderes Verfahren festgestellt. Vor Beginn der Schulpflicht müssen Eltern ihr Kind an der örtlichen Grundschule anmelden und gleichzeitig das Verfahren beantragen. Wenn das Kind bereits eine Schule besucht, können sie das Verfahren direkt an der Grundschule oder der weiterführenden Schule beantragen.
Der Antrag wird an die Bezirksregierung Münster geschickt und die Schulaufsicht entscheidet, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt.
Wenn Sie den Antrag auf Überprüfung stellen, müssen Sie bereits angeben, ob Ihr Kind eine allgemeine Schule (z.B. Grundschule oder Gesamtschule) oder eine Förderschule besuchen soll. Das Schulamt schlägt den Eltern einen geeigneten Förderort vor.
Wenn ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde, überprüft die Klassenkonferenz einmal jährlich, ob der Bedarf weiterhin besteht. Im Laufe der Schulzeit kann auch ein Wechsel des Förderschwerpunkts oder des Förderorts oder die Beendigung der sonderpädagogischen Förderung erfolgen. In allen Fällen werden die Eltern rechtzeitig in die Beratungen mit einbezogen.
