Rückschulung
Die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprache werden nach den Richtlinien der Regelschule unterrichtet. So lange die Kinder besondere Unterstützung in den Bereichen Sprache und den damit verbundenen sprachtragenden Bereichen (Wahrnehmung und Motorik) brauchen, verbleiben sie an der Förderschule.
Unser Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler auf eine erfolgreiche Schullaufbahn in der allgemeinen Schule vorzubereiten. Gemeinsam mit den Eltern wird regelmäßig überlegt, ob der Besuch der Astrid-Lindgren-Schule weiterhin erforderlich ist. Nach erfolgreicher Förderung verlassen bereits viele Kinder bis zum Ende der Schuleingangsphase die Schule.
Zur Vorbereitung der Rückschulung können die Kinder in der Regel ab der Klasse SEP 2 an den Grundschulen für einige Wochen im Unterricht zur Probe hospitieren. Anschließend erfolgt ein Austausch zwischen den Eltern, der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer der Grundschule und der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer der Astrid-Lindgren-Schule, in dem das weitere Vorgehen besprochen wird.
Im Förderschwerpunkt Lernen werden die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem Alter in den Klassen gefördert. Diese Kinder werden im Bildungsgang Lernen auf der Grundlage individueller Förderpläne unterrichtet. Gemeinsam mit den Eltern wird regelmäßig überlegt, ob der Besuch der Astrid-Lindgren-Schule weiterhin erforderlich ist. Bei bestehendem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen können die Kinder bis zur Klasse 10 an der Astrid-Lindgren-Schule verbleiben und hier einen Abschluss erwerben.