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Übergang von der Primarstufe (Klasse 4) in die Sekundarstufe I

Kinder, bei denen am Ende der Klasse 4 der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf aufgehoben wird, gehen in die Regelschule über. Im Zeugnis der Klasse 4, 1. Halbjahr, wird eine Empfehlung für den Besuch der Hauptschule, der Realschule, des Gymnasiums und der Gesamtschule sowie der Sekundarschule ausgesprochen.

 

Bleibt der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache nach der Klasse 4 bestehen, gibt es die Möglichkeit, eine weiterführende Förderschule Sprache, Sekundarstufe I, je nach Wohnort in Münster oder Bielefeld zu besuchen. Außerdem besteht die Möglichkeit, im Rahmen des gemeinsamen Lernens eine Regelschule zu besuchen. Dazu wird im Zeugnis der Klasse 4, 1. Halbjahr, eine Empfehlung für den Besuch der Hauptschule, der Realschule, des Gymnasiums und der Gesamtschule sowie der Sekundarschule ausgesprochen. Das Schulamt entscheidet für jeden Ort, an welcher Schule Plätze des gemeinsamen Lernens eingerichtet werden.

 

Bleibt der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen nach der Klasse 4 bestehen, gibt es die Möglichkeit, weiter die Astrid-Lindgren-Schule bis zum Abschluss zu besuchen. Außerdem besteht die Möglichkeit, im Rahmen des gemeinsamen Lernens mit dem zieldifferenten Bildungsgang Lernen eine Regelschule zu besuchen. Das Schulamt entscheidet für jeden Ort, an welcher Schule Plätze des gemeinsamen Lernens eingerichtet werden.